- Auffanggesellschaft
- Bauhandwerkerpfandrecht
- Beschwerde gegen eine Konkurseröffnung
- Der Liquidator
- Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven
- Garantievertrag, Garantie
- Gegendarstellung
- Kapitalverlust
- Konkurs
- Konkurs über eine im HR eingetragene Gesellschaft oder Person
- Konkursaufschub
- Kündigungsfrist Arbeitsvertrag
- Liquidation einer Gesellschaft
- Nachlassstundung
- Nachlassverfahren
- Nachlassvertrag
- Pauliana
- Paulianische Anfechtung
- Persönlichkeitsschutz
- Privatkonkurs
- Prozessfinanzierung
- Recht am eigenen Bild
- Recht auf Vergessen
- Rechtsvorschlag
- Restschuldbefreiung
- Sachwalter
- Sanierungsdarlehen
- Vorsorgliche Massnahmen
- Willensvollstrecker
Nachlassverfahren
Mit Nachlassverfahren wird ein zum Konkurs unterschiedliches Insolvenzverfahren bezeichnet. Es soll im Gegensatz zum Konkurs nicht zwingend in einer Liquidation des Gesamtvermögens des Schuldners mit Ausstellung von Verlustscheinen enden, sondern primär seiner Sanierung dienen. Geeignet ist es einerseits für grössere juristische Gesellschaften und andererseits für vermögende Privatpersonen. Durch die zwingende Einsetzung eines externen Sachwalters ist das vom Schuldner zu finanzierende Verfahren aufwändig und relativ teuer.
Es gliedert sich in drei Hauptschritte, die Nachlassstundung, den Abschluss und die richterliche Bestätigung eines Nachlassvertrags sowie danach den Vollzug des bestätigten Nachlassvertrags. Überwacht oder geführt wird das Verfahren durch einen richterlich eingesetzten Sachwalter. Im Falle einer späteren Nachlassliquidation wird zudem ein Liquidator tätig (meist der Sachwalter aus der vorangegangenen Nachlassstundung).
Wichtigste Unterscheidungen beim Nachlassvertrag sind der Nachlassvertrag mit Dividendenvergleich, auch ordentlicher Nachlassvertrag genannt, und der Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung, auch Liquidationsvergleich genannt. Beim Dividendenvergleich wird den Gläubigern die Zahlung eines Teils der Forderungen versprochen (mit Befreiung der Restschuld) und beim Liquidationsvergleich erhalten sie das Vermögen des Schuldners, oder einen Teil davon, zur Verwertung. Als weitere Varianten gibt es den Nachlassvertrag im Konkursverfahren. Dort schlägt der in Konkurs geratene Schuldner seinen Gläubigern einen Nachlassvertrag vor. Das Konkursverfahren wird bei Annahme des Vertrages durch eine Mehrheit der Gläubiger eingestellt und der Nachlassvertrag vollzogen.
Neu gibt es auch die Möglichkeit, dass sich der Schuldner unter dem Schutz der Nachlassstundung (dann sind keine Betreibungshandlungen möglich) selbst saniert, indem er sich mit den Gläubigern aussergerichtlich einigt oder eine andere Finanzierung seiner Schulden findet (Art. 296a SchKG).
Der Vollzug des Nachlassvertrags erfolgt beim Dividendenvergleich meist durch den Schuldner selbst, allenfalls noch unter Beizug des vormaligen Sachwalters. Beim Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung wird der Liquidator für die Gläubiger tätig, verwertet das ihnen abgetretene Vermögen und verteilt es an die Gläubiger aufgrund eines Kollokationsplans. Als Folge des Nachlassvertrags mit Dividendenvergleich ist der Schuldner bei Erfüllung des Vertrags von seinen Schulden befreit.