Vertragsrecht / Obligationenrecht
Seit über 100 (oder je nach Zählung auch über 130 Jahren) gilt in der Schweiz das Obligationenrecht, welches zahlreiche Vertragstypen gesetzlich regelt: Auftrag, Darlehen, Kauf, Miete usw. Aber die gesellschaftliche Entwicklung hat dazu geführt, dass neue Vertragstypen entstanden sind, die ausserhalb der gesetzlichen Regelung stehen und sich in der wirtschaftlichen Praxis durchgesetzt haben: Leasing, Software-Verträge, Bankverträge etc.
Vom Grundsatz her gilt noch immer in der Schweiz Vertragsfreiheit; aber die Beschränkungen durch Formvorschriften und inhaltliche Vorgaben des Gesetzgebers nehmen zu. Wir beraten Sie im Bereich des Vertragsschlusses und bemühen uns dabei, zur umständlichen Ausführlichkeit angelsächsischer Verträge die deutschschweizerische Alternative zu liefern. Warum kompliziert, wenn es einfach geht? Und wenn es sein muss, helfen wir bei der prozessualen Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche.