Arbeitsrecht
Als Anwälte für Arbeitsrecht beraten wir Personalverantwortliche, Arbeitgeber und Arbeitnehmer in grossen und kleineren Strukturen, im Bereich des privaten wie des öffentlichen Arbeitsrechts, in allen Fragen, die sich im Verlaufe eines Arbeitsverhältnisses stellen können.
Für unsere Klienten gestalten wir Arbeitsverträge für alle denkbaren Arbeitssituationen, von Arbeitsverträgen für Geschäftsleitungsmitglieder oder Kadermitarbeiter mit Mitarbeiterbeteiligungen oder Provisionsvereinbarungen über Arbeitsverträge mit besonderem Augenmerk auf Konkurrenzverbote, Überstundenregelungen, Datenschutz oder Urheberrecht bis hin zu befristeten Arbeitsverträgen, Arbeitsverträgen mit flexiblen Arbeitszeiten, Teilzeitarbeitsverträge, Arbeit im Stundenlohn oder auf Abruf oder Freelance-Verträgen.
Wir holen Arbeitsbewilligungen ein, orientieren über die Vorschriften des Arbeitsgesetzes und von Gesamtarbeitsverträgen und bieten unseren Klienten unkomplizierte und praxisnahe Unterstützung im arbeitsrechtlichen Alltag.
Im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen beraten wir Arbeitgeber wie Arbeitnehmer zu den rechtlichen Voraussetzungen und Risiken einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung, einer Änderungskündigung, einer Abmahnung, einer Freistellung oder einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsvertrages. Wir beraten sie zu Kündigungsfristen, Kündigungssperrfristen, zur Möglichkeit eines Einspruchs gegen Kündigungen, der Problematik der Missbräuchlichkeit einer Kündigung, den Anforderungen an die Formulierung von Arbeitszeugnissen und Arbeitsbestätigungen ohne Codierung oder den Voraussetzungen für die Abgeltung offener Ansprüche aus Überstunden, Überzeit oder Ferien. Wir unterstützen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit nachvertraglichen Treuepflichten, Geheimhaltungspflichten und Konkurrenzverboten.
Wir führen für unsere Klienten auch arbeitsgerichtliche Prozesse.
Im Bereich der privaten Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs beraten wir Personaldienstleister zu den Anforderungen des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG) und gestalten Einsatzverträge mit Temporärmitarbeitern und Kunden.