Familienrecht / Erbrecht
Familienrecht
Um Nachteil auf längere Frist zu vermeiden, erarbeiten wir mit unseren Mandanten die passenden Vereinbarungen für die bevorzugte Art des Zusammenlebens, sei dies die Ehe, eine nichteheliche Lebensgemeinschaft oder eine eingetragene Partnerschaft. Im Falle einer Trennung vertreten und unterstützen wir unsere Mandanten aussergerichtlich bei Vergleichsgesprächen aber auch bei allfälligen Konflikten vor Gericht.
Erbrecht
Wir erarbeiten für unsere Mandanten eine optimale Nachlassplanung, insbesondere bei komplexen Familien- und Vermögensverhältnissen und setzen die Ziele unserer Mandanten mit den geeigneten Mitteln um. Wir entwerfen für unsere Mandanten für den Einzelfall massgeschneiderte erbrechtliche Konzepte, die auch Risiken wie vorzeitige Auflösung der Ehe berücksichtigen. Und wir überprüfen regelmässig, ob die gewählte Lösung noch aktuell ist. Sind die Verhältnisse unter den Erben nach dem Ableben des Erblassers allenfalls schwierig oder erfordert die Aufteilung des Nachlasses vertiefte wirtschaftliche oder juristische Kenntnisse, stehen wir als Willensvollstrecker zur Verfügung, um eine einvernehmliche und spannungsfreie Regelung des Nachlasses sicherzustellen. In gleicher Weise stehen wir unseren Mandanten bei der Sicherung und Teilung des Nachlasses, bei der Durchsetzung letztwilliger Verfügungen oder bei der Nachlassregelung mit anderen Erben helfend zur Seite und vertreten sie, sollte das notwendig werden, auch in gerichtlichen Verfahren.