Medienrecht / Persönlichkeitsschutz
Auf dem Gebiet des Medienrechts, des Presserechts, des Persönlichkeitsschutzes und des Datenschutzes verfügen wir über grosse Erfahrung. Wir beraten unsere Klienten bezüglich aller in Frage kommenden Ansprüche wie superprovisorisches Verbot, vorsorgliche Massnahmen, Unterlassungs- oder Feststellungsklage und vertreten sie auch vor Gericht – soweit es nicht auf der Gegenseite um das grosse, von unserer Kanzlei vertretene Medienhaus geht, für dessen Medienprodukte und Mitarbeiter wir tätig sind. Der strafrechtliche Ehrenschutz, der Privatsphärenschutz mit allen seinen aktuellen Aspekten des Rechts auf Vergessen oder des Rechts am eigenen Bild gehören zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Für die Fragen des Reputationsmanagements im Internet arbeiten wir mit einer spezialisierten Firma zusammen.